Werbungskostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag, der zur Abgeltung von Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung genutzt werden kann. Sie wird vom Finanzamt automatisch gewährt und beträgt aktuell (Stand 2023) 1.000 Euro pro Jahr. Die Werbungskostenpauschale kann von Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern, aber auch von Selbstständigen und Gewerbetreibenden genutzt werden. Sie dient dazu, die Abrechnung von tatsächlichen Werbungskosten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Werbungskostenpauschale steht jedem Steuerzahler automatisch zu, unabhängig davon, ob er tatsächlich Werbungskosten geltend machen möchte oder nicht.

I. Zweck der Werbungskostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale ermöglicht es Arbeitnehmern und anderen Steuerzahlern, ihre Steuerbelastung zu senken, indem sie ihre Einkünfte um einen Betrag reduzieren, der den geschätzten Werbungskosten entspricht. Die Pauschale deckt dabei die meisten üblichen Werbungskosten ab, wie z.B. Fahrtkosten, Fortbildungskosten oder Arbeitsmittel.

Durch die Werbungskostenpauschale wird insgesamt die steuerliche Belastung für Arbeitnehmer und andere Steuerzahler gerechter gestaltet, da sie ihre berufsbedingten Kosten steuermindernd geltend machen können, ohne dafür jedes einzelne Detail ihrer Aufwendungen nachweisen zu müssen.
Der Zweck der Werbungskostenpauschale besteht darin, den Aufwand, den Arbeitnehmer und andere Steuerzahler für ihre berufliche Tätigkeit haben, pauschal zu berücksichtigen. Die Pauschale soll dabei helfen, den administrativen Aufwand für den Einzelnen und das Finanzamt zu reduzieren, indem sie die Notwendigkeit, tatsächliche Werbungskosten zu dokumentieren, minimiert.

II. Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstehen und steuerlich geltend gemacht werden können. Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler können Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, um ihre steuerliche Belastung zu senken.

Typische Werbungskosten von Arbeitnehmern sind beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungen, Arbeitskleidung, Umzugskosten, Bewerbungskosten oder Reisekosten. Auch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder Arbeitsmittel wie Computer, Telefon oder Fachliteratur können als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie ausschließlich beruflich genutzt werden.

Für Selbstständige und Freiberufler können Werbungskosten auch Betriebsausgaben sein, die im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit anfallen, wie z.B. Miete, Bürobedarf, Telefon- und Internetkosten, Fahrtkosten oder Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung.

Wichtig ist, dass die Aufwendungen tatsächlich beruflich bedingt sind und nachgewiesen werden können. Werbungskosten können entweder einzeln oder pauschal in Form der Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden.

Arten von Werbungskosten

Es gibt verschiedene Arten von Werbungskosten, die von Steuerzahlern geltend gemacht werden können.

Einige der gängigsten Arten von Werbungskosten sind:
  • Fahrtkosten: Dazu gehören die Kosten für die Fahrt zur Arbeit und zurück, aber auch die Kosten für Dienstreisen oder beruflich bedingte Fahrten.
  • Fortbildungskosten: Hierzu zählen beispielsweise Kosten für berufliche Weiterbildungen, Seminare oder Fachliteratur.
  • Arbeitsmittel: Hierunter fallen Gegenstände und Geräte, die zur Ausübung des Berufs notwendig sind, wie beispielsweise Computer, Fachliteratur, Arbeitskleidung oder Werkzeuge.
  • Bewerbungskosten: Kosten, die im Zusammenhang mit der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz entstehen, wie z.B. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder Kosten für Bewerbungsfotos.
  • Reisekosten: Kosten, die bei beruflich bedingten Reisen anfallen, wie beispielsweise Übernachtungskosten, Verpflegungskosten oder Fahrtkosten.
  • Umzugskosten: Kosten, die durch einen beruflich bedingten Umzug entstehen, wie z.B. Umzugskosten, Transportkosten oder Maklergebühren.
  • Arbeitszimmer: Kosten, die durch ein häusliches Arbeitszimmer entstehen, wie beispielsweise Miete, Strom, Heizung oder Möbel.
  • Beiträge zu Versicherungen: Hierzu gehören insbesondere Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung.

Es ist zu beachten, dass nicht alle Aufwendungen automatisch als Werbungskosten anerkannt werden. Es muss ein konkreter Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und den Kosten bestehen und diese müssen nachgewiesen werden können.
  • Einfache Handhabung: Die Werbungskostenpauschale ermöglicht eine einfache und schnelle Abwicklung der Steuererklärung. Es müssen keine Nachweise oder Belege für tatsächlich angefallene Werbungskosten erbracht werden, was Zeit und Aufwand spart.
  • Sofortiger Abzug: Die Werbungskostenpauschale wird direkt von den Einkünften abgezogen und mindert somit die Steuerlast, ohne dass weitere Schritte notwendig sind.
  • Gilt für die meisten Steuerzahler: Die Werbungskostenpauschale kann von den meisten Arbeitnehmern und anderen Steuerzahler, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben, genutzt werden.
Nachteile:
  • Keine individuelle Berücksichtigung: Die Werbungskostenpauschale berücksichtigt nicht individuelle Umstände und tatsächlich angefallene Werbungskosten. Wer höhere Werbungskosten nachweisen kann, als die Pauschale beträgt, sollte diese natürlich nutzen.
  • Begrenzter Betrag: Die Werbungskostenpauschale ist auf einen festen Betrag begrenzt. Wer höhere Werbungskosten nachweisen kann, sollte diese selbstverständlich nutzen.
  • Nicht für alle Steuerzahler geeignet: Selbstständige und Freiberufler können die Werbungskostenpauschale nicht nutzen und müssen ihre Werbungskosten individuell nachweisen.
Insgesamt bietet die Werbungskostenpauschale eine einfache Möglichkeit, Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Für Steuerzahler mit vergleichsweise geringen Werbungskosten kann sie eine gute Alternative zum individuellen Nachweis der Aufwendungen sein. Wer jedoch höhere Werbungskosten nachweisen kann, sollte diese individuell geltend machen.

III. Wie funktioniert die Werbungskostenpauschale?

Werbungskostenpauschale ist ein festgelegter Betrag, den Arbeitnehmer und andere Steuerzahler in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen können, ohne dafür tatsächliche Aufwendungen nachweisen zu müssen. Der Betrag wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und richtet sich nach der Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

Für das Jahr 2022 beträgt die Werbungskostenpauschale 1.000 Euro. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer und andere Steuerzahler, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat, diese Pauschale in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Der Betrag wird dann von den Einkünften abgezogen und mindert somit die Steuerlast.

Die Werbungskostenpauschale deckt die meisten üblichen Werbungskosten ab, wie z.B. Fahrtkosten, Fortbildungskosten oder Arbeitsmittel. Werden tatsächliche Werbungskosten nachgewiesen, die höher sind als die Pauschale, können diese selbstverständlich in voller Höhe geltend gemacht werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Steuerzahler automatisch die Werbungskostenpauschale nutzen kann. Personen, die beispielsweise als Selbstständige oder Freiberufler tätig sind, haben andere Möglichkeiten, ihre Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Auch Arbeitnehmer, die bereits höhere Werbungskosten nachweisen können, als die Werbungskostenpauschale beträgt, sollten diese natürlich nutzen.

Höhe der Werbungskostenpauschale

Die Höhe der Werbungskostenpauschale wird jedes Jahr vom Gesetzgeber festgelegt. Für das Jahr 2022 beträgt die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer und andere Steuerzahler, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben, 1.000 Euro pro Jahr.

Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer und andere Steuerzahler die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro in seiner Steuererklärung geltend machen kann, ohne dafür tatsächliche Aufwendungen nachweisen zu müssen. Der Betrag wird dann von den Einkünften abgezogen und mindert somit die Steuerlast.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Werbungskostenpauschale nicht für alle Steuerzahler gilt. Personen, die beispielsweise als Selbstständige oder Freiberufler tätig sind, haben andere Möglichkeiten, ihre Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Auch Arbeitnehmer, die höhere Werbungskosten nachweisen können, als die Werbungskostenpauschale beträgt, sollten diese natürlich nutzen.

Wer kann die Werbungskostenpauschale nutzen?

Die Werbungskostenpauschale können Arbeitnehmer und andere Steuerzahler nutzen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben. Dazu zählen beispielsweise Angestellte, Arbeiter, Beamte, Rentner oder Empfänger von Arbeitslosengeld.

Selbstständige und Freiberufler können die Werbungskostenpauschale hingegen nicht nutzen. Sie haben jedoch andere Möglichkeiten, ihre Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen beispielsweise die tatsächlichen Ausgaben für Büromaterialien, Fahrten zum Kunden oder Weiterbildungen.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Arbeitnehmer automatisch die Werbungskostenpauschale nutzen kann. Wer beispielsweise höhere Werbungskosten nachweisen kann, als die Werbungskostenpauschale beträgt, sollte diese natürlich nutzen. Auch Arbeitnehmer, die besondere berufliche Aufwendungen haben, die über die Pauschale hinausgehen, können diese in ihrer Steuererklärung geltend machen. Beispiele hierfür sind beispielsweise Kosten für eine doppelte Haushaltsführung oder für ein häusliches Arbeitszimmer.

Vorteile und Nachteile der Werbungskostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale hat Vor- und Nachteile:

Vorteile:
  • Einfache Handhabung: Die Werbungskostenpauschale ermöglicht eine einfache und schnelle Abwicklung der Steuererklärung. Es müssen keine Nachweise oder Belege für tatsächlich angefallene Werbungskosten erbracht werden, was Zeit und Aufwand spart.
  • Sofortiger Abzug: Die Werbungskostenpauschale wird direkt von den Einkünften abgezogen und mindert somit die Steuerlast, ohne dass weitere Schritte notwendig sind.
  • Gilt für die meisten Steuerzahler: Die Werbungskostenpauschale kann von den meisten Arbeitnehmern und anderen Steuerzahler, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben, genutzt werden.
Nachteile:
  • Keine individuelle Berücksichtigung: Die Werbungskostenpauschale berücksichtigt nicht individuelle Umstände und tatsächlich angefallene Werbungskosten. Wer höhere Werbungskosten nachweisen kann, als die Pauschale beträgt, sollte diese natürlich nutzen.
  • Begrenzter Betrag: Die Werbungskostenpauschale ist auf einen festen Betrag begrenzt. Wer höhere Werbungskosten nachweisen kann, sollte diese selbstverständlich nutzen.
  • Nicht für alle Steuerzahler geeignet: Selbstständige und Freiberufler können die Werbungskostenpauschale nicht nutzen und müssen ihre Werbungskosten individuell nachweisen.
Insgesamt bietet die Werbungskostenpauschale eine einfache Möglichkeit, Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Für Steuerzahler mit vergleichsweise geringen Werbungskosten kann sie eine gute Alternative zum individuellen Nachweis der Aufwendungen sein. Wer jedoch höhere Werbungskosten nachweisen kann, sollte diese individuell geltend machen.

IV. Abgrenzung zur tatsächlichen Werbungskosten

Unterschied zwischen der Werbungskostenpauschale und den tatsächlichen Werbungskosten

Der Unterschied zwischen der Werbungskostenpauschale und den tatsächlichen Werbungskosten besteht darin, dass die Werbungskostenpauschale eine pauschale Abzugsmöglichkeit darstellt, während die tatsächlichen Werbungskosten individuell nachgewiesen werden müssen.

Die Werbungskostenpauschale ermöglicht eine einfache und schnelle Abwicklung der Steuererklärung, da keine Nachweise oder Belege für tatsächlich angefallene Werbungskosten erbracht werden müssen. Stattdessen wird ein pauschaler Betrag von den Einkünften abgezogen, der für die meisten Arbeitnehmer und Steuerzahler ausreichend ist.

Im Gegensatz dazu müssen bei den tatsächlichen Werbungskosten alle individuellen Aufwendungen für berufliche Zwecke nachgewiesen werden. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fachliteratur oder auch Fahrten zur Arbeit. Diese können jedoch in der Regel höher sein als die Werbungskostenpauschale und somit eine höhere Steuerersparnis ermöglichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Steuerzahler automatisch die Wahl zwischen der Werbungskostenpauschale und den tatsächlichen Werbungskosten hat. Abhängig von der Art und Höhe der Werbungskosten müssen diese gegebenenfalls individuell nachgewiesen werden. Wer jedoch höhere Werbungskosten nachweisen kann, als die Pauschale beträgt, sollte diese natürlich nutzen.

Wann ist es sinnvoll, die tatsächlichen Werbungskosten anzusetzen?

Es ist sinnvoll, die tatsächlichen Werbungskosten anzusetzen, wenn diese höher sind als die Werbungskostenpauschale und somit eine höhere Steuerersparnis ermöglichen.

Ein Beispiel hierfür wäre ein Arbeitnehmer, der einen längeren Arbeitsweg hat und hohe Fahrtkosten hat. Wenn die Fahrtkosten höher sind als die Werbungskostenpauschale, sollte der Arbeitnehmer die tatsächlichen Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen, um eine höhere Steuerersparnis zu erzielen.

Auch bei anderen Werbungskosten wie beispielsweise Fortbildungen, Arbeitskleidung oder Fachliteratur kann es sich lohnen, die tatsächlichen Kosten nachzuweisen, wenn diese höher sind als die Pauschale.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Nachweis der tatsächlichen Werbungskosten mit einem höheren Aufwand verbunden ist als die Nutzung der Werbungskostenpauschale. Hierbei müssen alle Belege und Nachweise gesammelt und aufbewahrt werden, um diese bei Bedarf in der Steuererklärung vorlegen zu können.

Insgesamt gilt: Wenn die tatsächlichen Werbungskosten höher sind als die Werbungskostenpauschale, lohnt es sich, diese individuell nachzuweisen, um eine höhere Steuerersparnis zu erzielen.

V. Fazit

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Zusammenfassend kann man sagen:
  • Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf anfallen.
  • Die Werbungskostenpauschale ist eine vereinfachte Abzugsmöglichkeit in der Steuererklärung, die ohne Nachweise oder Belege genutzt werden kann.
  • Die Höhe der Werbungskostenpauschale beträgt je nach Einkommensart zwischen 1.000 und 1.600 Euro.
  • Wer höhere Werbungskosten hat, als die Pauschale beträgt, kann die tatsächlichen Werbungskosten individuell nachweisen und absetzen.
  • Bei den tatsächlichen Werbungskosten müssen alle individuellen Aufwendungen für berufliche Zwecke nachgewiesen werden.
  • Die Werbungskostenpauschale ist einfach und schnell zu nutzen, während die tatsächlichen Werbungskosten einen höheren Aufwand erfordern.
  • Die Entscheidung zwischen der Werbungskostenpauschale und den tatsächlichen Werbungskosten hängt von der Höhe der Werbungskosten ab und sollte individuell getroffen werden.
  • Die Nutzung der Werbungskostenpauschale kann in vielen Fällen ausreichend sein, jedoch kann die individuelle Nachweisführung der tatsächlichen Werbungskosten in manchen Fällen zu einer höheren Steuerersparnis führen.
Empfehlungen zur Nutzung der Werbungskostenpauschale

Wenn Sie die Werbungskostenpauschale nutzen möchten, empfehle ich Ihnen folgende Schritte:
  • Prüfen Sie, ob die Werbungskostenpauschale für Sie geeignet ist. Wenn Sie nur geringe Werbungskosten haben oder diese unterhalb der Pauschale liegen, ist die Nutzung der Pauschale in der Regel die einfachere und schnellere Option.
  • Sammeln Sie alle relevanten Belege und Nachweise für Ihre Werbungskosten, auch wenn Sie die Pauschale nutzen. So können Sie im Nachhinein noch entscheiden, ob Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen möchten.
  • Vergleichen Sie die Höhe Ihrer Werbungskosten mit der Werbungskostenpauschale. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt es sich, die tatsächlichen Kosten individuell nachzuweisen.
  • Füllen Sie Ihre Steuererklärung sorgfältig aus und geben Sie alle Werbungskosten an, die für Sie relevant sind.
  • Überprüfen Sie Ihre Steuerbescheide und legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein, wenn Sie anderer Meinung sind.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen der Werbungskostenpauschale und passen Sie Ihre Steuererklärung entsprechend an.
Insgesamt ist die Nutzung der Werbungskostenpauschale eine einfache und schnelle Möglichkeit, um Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig, individuell zu prüfen, ob die Pauschale für Sie geeignet ist oder ob es sinnvoller ist, die tatsächlichen Kosten nachzuweisen.