UMZUGSBEDINGTE NACHHILFE

Noch nie davon gehört? Vermutlich wissen viele einfach nicht, welche Förderungen und Entlastungsbeiträge es gibt. Wir möchten Ihnen hier eine weitere steuerliche Entlastungsoption offenbaren.

Kann man Nachhilfe von der Steuer absetzen?

Die Nachhilfe für Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • medizinisch notwendige Maßnahme: Nachhilfe kann als außergewöhnliche Belastung nur dann absetzbar sein, wenn sie aufgrund einer Lernschwäche oder einer Krankheit des Schülers erforderlich ist. Die Notwendigkeit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
  • Schulwechsel: Im Falle eines beruflich bedingten Umzugs der Eltern und einem damit verbundenen Schulwechsel kann die Nachhilfe steuerlich abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1.181 € pro Kind und wird unter den Werbungskosten eingetragen.
  • Nachweis über die Kosten: Der Steuerpflichtige muss in beiden Fällen nachweisen können, welche Kosten für die Nachhilfe angefallen sind. Dazu sollten alle Quittungen und Rechnungen sorgfältig aufbewahrt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Nachhilfekosten von verschiedenen Faktoren abhängt und im Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren.