ANLAGE R

R wie Renten oder Versorgungsbezüge, die Anlage für alle, die nicht mehr berufstätig sind.

i. Was ist Anlage R in der Steuererklärung?

Die Anlage R ist eine Anlage zur deutschen Einkommensteuererklärung und betrifft Renten und Versorgungsbezüge.

In der Anlage R sind die im Veranlagungsjahr bezogenen Renten und Versorgungsbezüge anzugeben. Dazu gehören zum Beispiel Altersrenten, Witwen- und Waisenrenten, Betriebsrenten oder Pensionen. Auch private Rentenversicherungen sind hier anzugeben.

Je nach Art der Einkünfte und persönlichen Verhältnissen können in der Anlage R verschiedene Angaben erforderlich sein, z. B. zu Sonderausgaben oder Freibeträgen. Auch Angaben zu Steuern, die im Ausland gezahlt wurden, müssen in einigen Fällen gemacht werden.

Die Anlage R ist daher für Rentner und Bezieher von Versorgungsbezügen wichtig, um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten.

ii. Wer muss die Anlage R ausfüllen?

Die Anlage R zur deutschen Einkommensteuererklärung muss von Personen ausgefüllt werden, die im betreffenden Veranlagungsjahr Renten oder Versorgungsbezüge bezogen haben. Dazu gehören insbesondere
  • Rentnerinnen und Rentner, die eine gesetzliche oder private Rente beziehen
  • Witwen und Witwer, die eine Hinterbliebenenrente beziehen
  • Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen oder Betriebsrenten
  • Bezieherinnen und Bezieher von Versorgungsbezügen, z. B. aus der berufsständischen Versorgung oder der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Wenn die Anlage R für die betreffende Person relevant ist, muss sie in der Einkommensteuererklärung angegeben und ausgefüllt werden.

iii. Was ist der Unterschied zwischen Anlage R-AUS, R-AV und Anlage R-bAV?

Anlage R-AUS, Anlage R-AV und Anlage R-bAV sind verschiedene Formulare der Anlage R und beziehen sich auf verschiedene Arten von Renten und Pensionen.
  • Anlage R-AUS: Diese Anlage betrifft Renten und Pensionen, die aus dem Ausland bezogen werden. Hier sind unter anderem die Höhe der Bezüge sowie die im Ausland gezahlten Steuern anzugeben.
  • Anlage R-AV: Diese Anlage betrifft Renten und Versorgungsbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anzugeben sind unter anderem die Höhe der Bezüge sowie die einbehaltenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Anlage R-bAV: Diese Anlage betrifft Betriebsrenten, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bezogen werden. Hier sind unter anderem die Höhe der Bezüge sowie Angaben zu Freibeträgen und zur nachgelagerten Besteuerung zu machen.
Je nach Art der im jeweiligen Veranlagungsjahr bezogenen Renten oder Versorgungsbezüge kann es sein, dass eine oder mehrere dieser Anlagen auszufüllen sind. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Angaben korrekt und vollständig sind, um eine fehlerfreie Besteuerung zu gewährleisten.