Scheidungskosten

Eine Scheidung ist nicht nur emotional aufreibend oder befreiend, sondern auch oft teuer. Wer für die Kosten einer Scheidung aufkommt, kann diese dann auch steuerlich geltend machen.

i. Was sind die Scheidungskosten?

Die Kosten einer Scheidung können je nach Einzelfall und Umfang der Angelegenheit sehr unterschiedlich ausfallen. Es gibt jedoch einige Kostenpunkte, die bei einer Scheidung in der Regel anfallen:
  • Anwaltskosten: Für eine Scheidung ist in der Regel die Beauftragung eines Anwalts erforderlich. Die Anwaltskosten können je nach Honorarvereinbarung und Umfang der Tätigkeit variieren.
  • Gerichtskosten: Für das Scheidungsverfahren fallen in der Regel auch Gerichtskosten an. Diese richten sich nach dem Streitwert und können je nach Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen.
  • Kosten für den Versorgungsausgleich: Im Rahmen der Scheidung wird auch der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die Rentenansprüche der Ehepartner ausgeglichen werden. Hierbei können zusätzliche Kosten für Gutachten oder Beratungen anfallen.
  • Eventuelle weitere Kosten: Je nach Einzelfall können auch weitere Kosten anfallen, wie z.B. Kosten für die Anfertigung von Urkunden oder Beglaubigungen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Kosten einer Scheidung von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Art der Scheidung (einvernehmlich oder streitig), der Dauer des Verfahrens und den Anwaltshonoraren. Es ist daher ratsam, sich im Voraus über die möglichen Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine Vereinbarung mit dem Ehepartner zu treffen oder sich rechtlich beraten zu lassen.

ii. Wer muss die Scheidungskosten übernehmen?

Die Frage, wer die Kosten einer Scheidung übernehmen muss, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Im Allgemeinen gibt es jedoch zwei Möglichkeiten:
  • Eheleute teilen sich die Kosten:
    In vielen Fällen teilen sich die Eheleute die Kosten für die Scheidung. Dies kann durch eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten erfolgen oder vom Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens entschieden werden. Die Aufteilung der Kosten kann abhängig sein von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute.
  • Eine Partei übernimmt die Kosten:
    Es kann auch vorkommen, dass eine Partei die Kosten für die Scheidung alleine übernimmt. Dies kann der Fall sein, wenn eine Partei ein höheres Einkommen oder Vermögen hat als die andere Partei, oder wenn eine Partei die Scheidung initiiert hat und die andere Partei der Scheidung zustimmt.

iii. Wo werden Scheidungskosten in der Steuererklärung eingetragen?

    Scheidungskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die zumutbare Belastung ist ein bestimmter Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte und variiert je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und anderen Faktoren.

    Die Scheidungskosten müssen in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung angegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten aufgeteilt werden müssen in Kosten, die direkt mit der Scheidung zusammenhängen (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten) und Kosten, die im Zusammenhang mit der Regelung von Unterhaltsansprüchen oder der Aufteilung von Vermögen und Schulden entstanden sind.

    Belege und Rechnungen über die Scheidungskosten sollten aufbewahrt werden, um sie bei einer eventuellen Nachfrage des Finanzamtes nachweisen zu können.

    Es wird empfohlen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für den Abzug der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung erfüllt sind, und um die genauen Regelungen und Höchstbeträge abzuklären.