HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind viel mehr als, dass was eine Haushaltshilfe leisten darf. Hier können Sie Ihren Gärtner, den Dog-Sitter oder Handwerkerleistung steuerlich geltend machen.

i. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen, die von einer Person im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um dort für Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit zu sorgen oder um die Lebensqualität zu verbessern. Typische Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen sind die Reinigung der Wohnung, die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen, die Gartenarbeit oder die Betreuung von Haustieren.

Auch Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Haushalt erbracht werden, können als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Hierzu zählen zum Beispiel die Wartung der Heizung oder die Reparatur von Wasserleitungen.

ii. Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen können von Privatpersonen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, sofern sie von einem in Deutschland ansässigen Dienstleister erbracht werden und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

iii. Wie werden haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt?

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich berücksichtigt werden, indem sie als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei können 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, abgesetzt werden.

Zu den Kosten, die abgesetzt werden können, gehören sowohl die Arbeitsleistung als auch die Fahrt- und Maschinenkosten, die dem Dienstleister entstehen. Wichtig ist, dass die Leistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurden. Außerdem muss der Dienstleister eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt haben, aus der die erbrachten Leistungen und die Arbeitskosten hervorgehen.

Es wird empfohlen, Rechnungen und Quittungen über haushaltsnahe Dienstleistungen aufzubewahren, um sie bei Bedarf bei der Steuererklärung als Nachweis vorlegen zu können.

iV. Wo werden haushaltsnahe Dienstleistungen eingetragen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ zur Einkommensteuererklärung eingetragen werden. In dieser Anlage müssen die erbrachten Leistungen sowie die entstandenen Kosten aufgeführt werden.

Zunächst müssen die persönlichen Daten des Steuerpflichtigen eingetragen werden. Anschließend können die verschiedenen Arten der haushaltsnahen Dienstleistungen angegeben werden, wie zum Beispiel Reinigung, Gartenarbeit oder auch Kinderbetreuung. Dabei muss der Zeitraum, in dem die Dienstleistungen erbracht wurden, sowie der Name und die Anschrift des Dienstleisters angegeben werden.

Des Weiteren müssen die Kosten für die erbrachten Leistungen und die entstandenen Fahrt- und Maschinenkosten des Dienstleisters aufgeführt werden.