Krankheitsfall

Eine Krankheit sucht man sich nicht aus und sie trifft einen unvorbereitet. Damit diese außergewöhnlichen Belastungen nicht untragbar werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil in Ihre Steuererklärung eintragen. 

i. Kann man die Kosten für Kur, Therapie oder Krankheitsfall von der Steuer absetzen?

Ja, unter bestimmten Umständen können die Kosten für eine Kur, eine Therapie oder einen Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Kosten müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich absetzbar zu sein. Zum einen müssen sie zwangsläufig entstanden sein, das heißt, es muss eine medizinische Notwendigkeit bestanden haben. Zum anderen müssen sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Diese Grenze richtet sich nach dem Familienstand und dem Einkommen des Steuerpflichtigen und wird jährlich neu festgelegt.

Als Nachweis sollten Sie alle Rechnungen und Quittungen sammeln und aufbewahren, die im Zusammenhang mit der Kur, Therapie oder Krankheit stehen. Auch ärztliche Atteste oder Gutachten können hilfreich sein.

Wichtig ist jedoch, dass nicht alle Kosten steuerlich absetzbar sind. So sind beispielsweise Kosten für Schönheitsoperationen oder Vorsorgemaßnahmen in der Regel nicht absetzbar. Es empfiehlt sich daher, im Einzelfall mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein zu klären, ob die Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

ii. Welche Kosten zählen im steuerlichen Sinne zu den Krankheitskosten?

Unter Krankheitskosten im steuerlichen Sinne fallen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Verletzung stehen und zur Heilung, Linderung oder Behandlung der Erkrankung notwendig sind. Dazu können zum Beispiel folgende Kosten gehören:
  • Arztkosten (z.B. für Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten)
  • Kosten für Medikamente und Verbandsmaterialien
  • Kosten für Therapien (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
  • Kosten für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation
  • Kosten für eine Kur oder eine stationäre Krankenhausbehandlung
  • Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen (z.B. Kilometerpauschale, Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, Parkgebühren)

iii. Wo werden die Krankheitskosten bei einer Steuererklärung eingetragen?

Krankheitskosten werden in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung eingetragen. In dieser Anlage können verschiedene Kostenarten angegeben werden, darunter auch Krankheitskosten.

Um die Krankheitskosten anzugeben, müssen Sie zunächst die Gesamthöhe der Kosten ermitteln und diese mit der zumutbaren Belastung vergleichen. Die zumutbare Belastung ist der Betrag, den Sie selbst tragen müssen und variiert je nach Einkommen und Familienstand. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der zumutbaren Belastung kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ müssen Sie die einzelnen Kostenarten und die entsprechenden Beträge angeben. Dazu gehören zum Beispiel Arztkosten, Kosten für Medikamente, Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen und Kosten für eine Kur oder Rehabilitation. Die Kosten müssen durch Belege und Rechnungen nachgewiesen werden.

Es empfiehlt sich, vor der Eintragung der Krankheitskosten in die Steuererklärung den Rat eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastungen erfüllt sind und die Kosten richtig eingetragen werden.