Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine finanzielle Abgabe, die von Mitgliedern einer staatlich anerkannten Kirche in Deutschland oder Österreich gezahlt wird. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen oder Vermögen des Steuerpflichtigen und dient der Finanzierung der kirchlichen Arbeit und Aufgaben. Die Kirchensteuer ist Teil des Lohn- oder Einkommensteueraufkommens und wird automatisch vom Finanzamt einbehalten und an die Kirche weitergeleitet. Der Kirchensteuersatz beträgt 8-9 % auf das Einkommen, abhängig vom jeweiligen Bundesland.

i. Wissenswertes zur Kirchensteuer

A. Definition von Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine finanzielle Abgabe, die von Mitgliedern einer staatlich anerkannten Kirche in Deutschland oder Österreich gezahlt wird. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen oder Vermögen des Steuerpflichtigen und dient der Finanzierung der kirchlichen Arbeit und Aufgaben. Die Kirchensteuer ist Teil des Lohn- oder Einkommensteueraufkommens und wird automatisch vom Finanzamt einbehalten und an die Kirche weitergeleitet. Der Kirchensteuersatz beträgt 8-9 % auf das Einkommen, abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Zum Einkommen zählen ebenfalls Gewinne aus Kapitalanlagen, wenn sie die gesetzlichen Freibeträge überschreiten. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird ebenfalls mit 8-9 % an das Finanzamt abgeführt.

B. Hintergrund und Geschichte

Die Kirchensteuer hat ihren Ursprung in Deutschland und Österreich im 19. Jahrhundert, als die Kirchen unabhängiger von staatlicher Förderung werden wollten und stattdessen auf eigene finanzielle Mittel angewiesen waren. Die Einführung der Kirchensteuer ermöglichte es den Kirchen, eine eigene Finanzierungsquelle zu erschließen und damit ihre Arbeit und Aufgaben auf einer stabilen finanziellen Grundlage auszuführen.

In Deutschland ist die Kirchensteuer seit den 1870er Jahren ein fester Bestandteil der Steuergesetzgebung. In Österreich wurde sie erstmals im Jahr 1918 eingeführt. Heute sind in beiden Ländern mehrere staatlich anerkannte Kirchen, wie die evangelische und katholische Kirche, berechtigt, Kirchensteuer zu erheben.

Die Kirchensteuer hat in den letzten Jahrzehnten immer wieder Kontroversen ausgelöst, da sie von manchen als ungerecht und überflüssig angesehen wird, während andere sie als notwendige Finanzierungsquelle für die kirchlichen Aufgaben und Arbeiten sehen.

II. Funktionsweise der Kirchensteuer

A. Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer wird in Deutschland und Österreich auf Basis des Einkommens- oder Lohnsteueraufkommens berechnet. Die Höhe der Kirchensteuer ist abhängig vom Steuersatz, der von der jeweiligen Kirche festgelegt wird und zwischen 8 und 9% liegt. Die Kirchensteuer wird automatisch vom Finanzamt einbehalten, wenn eine Person Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche ist und eine entsprechende Steuerpflicht besteht.

In Deutschland wird die Kirchensteuer als Prozentsatz der Lohn- bzw. Einkommensteuer berechnet. In Österreich wird der Kirchensteuersatz auf der Grundlage des Bruttoeinkommens berechnet. Die Berechnung erfolgt durch das Finanzamt und ist Teil des regulären Veranlagungsverfahrens.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kirchensteuer nicht für alle Mitglieder einer Kirche gilt, sondern nur für diejenigen, die eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben oder ein entsprechendes Einkommen haben.

B. Wer zahlt die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer wird in Deutschland und Österreich von Mitgliedern einer staatlich anerkannten Kirche gezahlt, die eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben oder ein entsprechendes Einkommen haben. Diese Mitglieder sind verpflichtet, die Kirchensteuer zu zahlen, solange sie Mitglied der Kirche sind und die steuerpflichtigen Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Steuerpflicht, wie beispielsweise für Personen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Kirchensteuer zu zahlen, oder für Personen, die aus religiösen Gründen gegen die Zahlung der Kirchensteuer sind. In diesen Fällen kann die Kirchensteuerpflicht auf Antrag ausgesetzt werden. Dieser Vorgang nennt sich Kirchenaustritt. Bürger und Bürgerinnen, die aus der Kirche austreten, sind ab dem Folgejahr nicht mehr kirchensteuerpflichtig.

Es ist wichtig zu beachten, dass nur Mitglieder einer staatlich anerkannten Kirche die Kirchensteuer zahlen müssen und nicht alle Bürger, unabhängig davon, ob sie religiös sind oder nicht. Der Kircheneintritt und somit die Kirchensteuerpflicht erfolgt mit der Taufe.

C. Verwendung der Kirchensteuer

In Deutschland wird die Kirchensteuer hauptsächlich für die Finanzierung von Kirchen und religiösen Einrichtungen verwendet. Hierzu gehören beispielsweise Pfarreien, Kirchengebäude, Gemeindehäuser, aber auch kirchliche Schulen und soziale Einrichtungen. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen des Steuerzahlers und variiert je nach Bundesland. Die Kirchensteuer ist eine freiwillige Abgabe, die nur von Mitgliedern der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland gezahlt werden muss.‍

III. Rechtsgrundlagen der Kirchensteuer

A. Verfassungsrechtliche Grundlagen

Die kirchensteuerrechtlichen Regelungen in Deutschland sind verfassungsrechtlich in Artikel 140 des Grundgesetzes verankert. Dieser Artikel ermächtigt die Länder, Gesetze über die Finanzierung der Kirchen und religiösen Gemeinschaften zu erlassen. Darüber hinaus werden die Kirchen und religiösen Gemeinschaften in Deutschland auch durch das Recht auf freie Religionsausübung gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt.

Zusätzlich regelt die Konkordats- und Kirchengesetzgebung die finanziellen Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat. Diese Regelungen beinhalten auch die Einrichtung und Verwendung der Kirchensteuer.

B. Gesetzliche Regelungen

In Deutschland werden die Regelungen zur Kirchensteuer durch das Kirchensteuergesetz und die Konkordate geregelt.

Das Kirchensteuergesetz regelt die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer und die Verwendung dieser Steuern durch die Kirchen. Es legt auch die Höhe der Steuer fest und bestimmt die steuerlichen Regelungen, die für die Kirchensteuer gelten.

Die Konkordate sind Abkommen zwischen dem Staat und den Kirchen, die die Beziehungen und die finanziellen Verpflichtungen beider Seiten regeln. Sie enthalten auch Bestimmungen über die Verwendung der Kirchensteuer.

Beachten Sie, dass die Regelungen zur Kirchensteuer je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Es ist daher wichtig, sich über die geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren.

C. Europarechtliche Aspekte

Das Europarecht beeinflusst die Regelungen zur Kirchensteuer in Deutschland insofern, als dass es den freien Waren- und Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union garantiert. Hieraus kann sich eine Verpflichtung für die deutsche Regierung ergeben, bestimmte Regelungen zur Kirchensteuer zu ändern, wenn diese den freien Waren- und Kapitalverkehr innerhalb der EU einschränken.

Zudem müssen die Regelungen zur Kirchensteuer den grundlegenden Freiheiten und Rechten der EU, wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf freie Religionsausübung, entsprechen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Kirchensteuer in Deutschland eine spezifische Form der Steuer ist, die eng mit der Finanzierung der Kirchen und religiösen Gemeinschaften verknüpft ist. Daher gibt es in der EU bisher keine spezifischen Regelungen für die Kirchensteuer. In bestimmten Fällen kann jedoch das Europarecht Anwendung finden, wenn es um die Anwendung nationaler Regelungen zur Kirchensteuer geht.

IV. Diskussion um die Kirchensteuer

A. Kritikpunkte an der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer in Deutschland ist ein umstrittenes Thema, und es gibt mehrere Kritikpunkte, die im Zusammenhang mit dieser Steuer erhoben werden:

Zwangsmitgliedschaft:

Viele Kritiker sehen die Kirchensteuer als eine Form der Zwangsmitgliedschaft, da sie nur von Mitgliedern der katholischen und evangelischen Kirche gezahlt werden muss.

Finanzierung kontroverser Projekte:

Die Kirchensteuer wird auch kontrovers diskutiert, weil sie auch für Projekte verwendet wird, die von einigen Menschen als unhaltbar angesehen werden, wie z.B. den Widerstand gegen die Legalisierung der Homosexualität oder den Abbruch von Schwangerschaften.

Diskriminierung:

Einige Kritiker argumentieren, dass die Kirchensteuer diskriminierend ist, da sie nur von Mitgliedern bestimmter religiöser Gemeinschaften gezahlt werden muss.

Steuerpflicht:

Es gibt auch Kritik an der Pflicht, Kirchensteuer zu zahlen, wenn man Mitglied einer Kirche ist. Viele Menschen argumentieren, dass sie nicht gezwungen werden sollten, für religiöse Institutionen zu zahlen, wenn sie nicht damit einverstanden sind.

Es ist zu beachten, dass diese Kritikpunkte umstritten sind und von verschiedenen Menschen unterschiedlich bewertet werden. Die Debatte um die Kirchensteuer ist ein komplexes Thema, das aus vielen Perspektiven betrachtet werden kann.

B. Argumente für die Kirchensteuer

Es gibt auch viele Argumente für die Kirchensteuer in Deutschland:

Finanzierung religiöser Gemeinschaften:

Die Kirchensteuer ist eine wichtige Finanzierungsquelle für die katholische und evangelische Kirche in Deutschland und ermöglicht es ihnen, ihre religiösen und sozialen Aktivitäten fortzusetzen.

Religiöse Vielfalt:

Die Kirchensteuer unterstützt die religiöse Vielfalt in Deutschland und ermöglicht es verschiedenen religiösen Gemeinschaften, ihre Traditionen und Überzeugungen aufrechtzuerhalten.

Soziale Verantwortung:

Die Kirchen tragen eine wichtige soziale Verantwortung und bieten wertvolle Dienstleistungen für die Gesellschaft, wie z.B. Sozialarbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung. Die Kirchensteuer hilft, diese Aktivitäten fortzusetzen.

Freiwillige Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft in einer Kirche ist freiwillig und die Entscheidung, Kirchensteuer zu zahlen, obliegt dem Einzelnen. Wer nicht Mitglied einer Kirche ist, muss auch keine Kirchensteuer zahlen.

Tradition:

Die Kirchensteuer hat eine lange Tradition in Deutschland und ist eng mit der Geschichte und Kultur des Landes verknüpft.

Es ist zu beachten, dass diese Argumente auch umstritten sein können und von verschiedenen Menschen unterschiedlich bewertet werden. Die Debatte um die Kirchensteuer ist ein komplexes Thema, das aus vielen Perspektiven betrachtet werden kann.

C. Überlegungen zur Reform der Kirchensteuer

Es gibt in Deutschland immer wieder Überlegungen zur Reform der Kirchensteuer. Hier sind einige der wichtigsten Überlegungen:

Abolition: Einige Menschen fordern die Abschaffung der Kirchensteuer und argumentieren, dass religiöse Gemeinschaften auf andere Weise finanziert werden sollten, z.B. durch freiwillige Spenden oder staatliche Förderung.

Freiwilligkeit:

Andere Überlegungen konzentrieren sich darauf, die Kirchensteuer freiwilliger zu gestalten, indem sie z.B. die Möglichkeit für Menschen schaffen, selbst zu entscheiden, ob sie Kirchensteuer zahlen möchten oder nicht.

Transparenz und Rechenschaftspflicht: Ein weiterer Ansatz ist die Forderung nach mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung der Kirchensteuereinnahmen, um sicherzustellen, dass die Gelder effektiv und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Steuerbefreiungen:

Einige Überlegungen zielen darauf ab, Steuerbefreiungen für Kirchen und religiöse Organisationen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ihre sozialen und wirtschaftlichen Vorteile fairer teilen.

Es ist zu beachten, dass diese Überlegungen auch umstritten sein können und von verschiedenen Menschen unterschiedlich bewertet werden. Die Debatte um die Reform der Kirchensteuer ist ein komplexes Thema, das aus vielen Perspektiven betrachtet werden kann.