ARBEITSMITTEL

Was sind eigentlich Arbeitsmittel? Werkzeuge, Rohmaterialien oder ein Tacker? Können Arbeitnehmer hier einen Steuervorteil für sich nutzbar machen?

i. Was sind Arbeitsmittel im Sinne der Steuererklärung?

Arbeitsmittel im Sinne der Steuererklärung sind Gegenstände oder Anlagen, die der Erledigung der beruflichen Tätigkeit dienen und vom Arbeitnehmer oder Selbstständigen selbst angeschafft wurden. Hierzu zählen beispielsweise Computer, Drucker, Mobiltelefone, Werkzeuge, Büromöbel, Fachliteratur oder auch Schutzkleidung.

ii. Wie hoch ist die Arbeitsmittelpauschale?

Die Arbeitsmittelpauschale beträgt aktuell 110 Euro pro Jahr. Es handelt sich dabei um eine Pauschale für bestimmte Aufwendungen für Arbeitsmittel, die von Arbeitnehmern ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden kann. Die Pauschale ist Teil der Werbungskostenpauschale, die jeder Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung geltend machen kann, um Werbungskosten abzudecken.

iii. Wo wird die Arbeitsmittelpauschale eintragen?

Die Kosten für Arbeitsmittel können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei können die Kosten entweder in voller Höhe im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Arbeitsmittel den Betrag der Arbeitsmittelpauschale übersteigen, können die Kosten stattdessen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei sollten die Aufwendungen einzeln aufgelistet und durch Belege nachgewiesen werden.

iv. Wer kann Arbeitsmittel steuerlich absetzen?

Arbeitsmittel können von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Unternehmen steuerlich abgesetzt werden, sofern sie betrieblich oder beruflich genutzt werden. Arbeitnehmer können Arbeitsmittel als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen, während Selbstständige und Unternehmen sie als Betriebsausgaben absetzen können.

Um Arbeitsmittel steuerlich absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Das Arbeitsmittel muss beruflich genutzt werden.
  • Die Anschaffungskosten müssen angemessen sein. Hierzu gibt es keine festgelegte Obergrenze, jedoch sollte das Arbeitsmittel in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen.
  • Die Kosten für das Arbeitsmittel müssen tatsächlich angefallen sein und durch Belege nachgewiesen werden können.
  • Das Arbeitsmittel muss dem Arbeitnehmer oder Selbstständigen selbst gehören oder von ihm geleast sein.
Arbeitnehmer können Arbeitsmittel wie beispielsweise Computer, Drucker oder Fachliteratur steuerlich absetzen, wenn sie für ihre berufliche Tätigkeit notwendig sind und ihnen vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Selbstständige und Unternehmen können Arbeitsmittel wie beispielsweise Maschinen, Werkzeuge, Büromöbel oder Fahrzeuge als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Hierbei müssen die Anschaffungskosten sowie alle Kosten für Reparaturen, Instandhaltung und Betrieb des Arbeitsmittels dokumentiert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Arbeitsmitteln, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden, die Kosten entsprechend aufgeteilt werden müssen. Zudem müssen die Arbeitsmittel tatsächlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden und dürfen nicht nur der Bequemlichkeit dienen.

v. Wer muss Arbeitsmittel zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, um die Arbeitsaufgaben erfüllen zu können. Welche Arbeitsmittel notwendig sind, hängt von der Art der Tätigkeit und den Anforderungen des Arbeitsplatzes ab.

Arbeitsmittel können dabei unterschiedlichster Art sein, z.B. Werkzeuge, Maschinen, Computer, Software, Schutzkleidung, Büromaterial oder Fahrzeuge. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und regelmäßig überprüft und gewartet werden.

Wenn der Arbeitnehmer jedoch aus eigenem Interesse und zur Verbesserung seiner Arbeitsergebnisse zusätzliche Arbeitsmittel anschafft, die über die notwendige Ausstattung hinausgehen, dann trägt er auch die Kosten dafür in der Regel selbst und kann sie gegebenenfalls steuerlich absetzen.

vi. Was sind Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung?

Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Einrichtungen, die im Rahmen von betrieblichen Tätigkeiten eingesetzt werden. Dazu gehören auch Fahrzeuge, Krane, Lastaufnahmemittel, Druckbehälter und andere technische Einrichtungen.

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und diese gegebenenfalls instand zu setzen oder auszutauschen. Zudem müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Handhabung der Arbeitsmittel eingewiesen werden und gegebenenfalls geschult werden.