STEUERERKLÄRUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND GEWERBETREIBENDE

Die Steuererklärung für Selbstständige ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Verpflichtungen von Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen. Im Gegensatz zur Lohnsteuer, bei der die Steuern direkt vom Arbeitgeber abgeführt werden, sind Selbstständige selbst für die Erfassung, Berechnung und Abführung ihrer Steuern verantwortlich. Die Steuererklärung bietet Selbstständigen die Möglichkeit, ihre Einnahmen, Ausgaben und Betriebskosten transparent darzulegen und die Steuerbelastung auf Grundlage des erzielten Gewinns zu ermitteln.

Besonderheiten der Steuererklärung für Selbstständige und/oder Gewerbetreibende

Als selbstständige Person oder Gewerbetreibender müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung abgeben, die Ihre Einkünfte und Ausgaben im vergangenen Jahr darlegt. Im Gegensatz zur Steuererklärung als Angestellter gibt es bei einer Steuererklärung für Selbstständige oder Gewerbetreibende einige Besonderheiten zu beachten:

Unterschiedliche Steuerarten: Selbstständige und Gewerbetreibende müssen in der Regel Einkommens-, Gewerbe-, Umsatz- und gegebenenfalls auch Körperschaftssteuer zahlen.
  • Gewinnermittlung: Selbstständige und Gewerbetreibende müssen ihre Gewinne selbst ermitteln und in der Steuererklärung angeben. Hierfür gibt es verschiedene Methoden, wie z.B. die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder die Bilanzierung.
  • Absetzbare Betriebsausgaben: Selbstständige und Gewerbetreibende können eine Vielzahl von Ausgaben steuerlich absetzen, die im Zusammenhang mit ihrem Unternehmen stehen. Hierzu zählen z.B. Ausgaben für Büromaterial, Telefon, Fortbildungen oder Reisen.
  • Besondere Regelungen für Investitionen: Bei der Anschaffung von Betriebsmitteln oder Investitionen in das Unternehmen gelten für Selbstständige und Gewerbetreibende besondere Regelungen zur Abschreibung und zur Bildung von Rücklagen.
  • Vorsteuerabzug: Selbstständige und Gewerbetreibende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer, die sie für Einkäufe und Investitionen gezahlt haben, als Vorsteuer abzuziehen.
  • Fristen: Selbstständige und Gewerbetreibende müssen ihre Steuererklärung in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Bei einer elektronischen Abgabe kann die Frist verlängert werden.
Es ist empfehlenswert, sich bei der Erstellung der Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem erfahrenen Fachmann unterstützen zu lassen, um mögliche Fehler zu vermeiden und alle Steuervorteile optimal zu nutzen.