EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTSTÄNDIGER ARBEIT

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind eine der häufigsten Formen von Einkommen für Arbeitnehmer weltweit. Diese Einkünfte umfassen Lohn- und Gehaltszahlungen, die von Arbeitgebern an Arbeitnehmer für ihre geleistete Arbeit gezahlt werden.

Was sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit?

Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit handelt es sich um Einkünfte, die im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erzielt werden. Dazu zählen insbesondere Löhne und Gehälter aus einer Festanstellung in Vollzeit, Teilzeit oder Minijob-Basis. Aber auch Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld gehören dazu.

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit müssen in der Anlage N der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Die Anlage N ist eine Zusammenstellung aller Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und die Berechnung der darauf entfallenden Steuern. Dabei sind auch Steuerabzüge zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber bereits im Laufe des Jahres einbehalten hat.

Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Scheidungskosten können ebenfalls in Anlage N angegeben werden. Diese reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerbelastung.

Um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten, ist es wichtig, alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und die damit verbundenen Steuerabzüge sorgfältig und vollständig in der Steuererklärung anzugeben.