Einkünfteerzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht ist ein wichtiger Begriff im Steuerrecht und besagt, dass eine Einkommensquelle grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegt, wenn der Steuerpflichtige die Absicht hat, aus dieser Einkommensquelle einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen.

Was ist die Einkünfteerzielungsabsicht?

Das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht ist ein wesentliches Kriterium, um eine Einkunftsquelle als steuerpflichtig anzusehen. Die Einkunftserzielungsabsicht wird anhand  objektiver Kriterien beurteilt, wie z.B. der Art und Dauer der Tätigkeit, der Höhe der Einkünfte, dem Umfang der investierten Arbeit oder dem Vorliegen von Verlusten.

Wenn die Einkunftserzielungsabsicht nicht gegeben ist, können die daraus erzielten Einkünfte steuerlich nicht berücksichtigt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Tätigkeit ausschließlich aus persönlichen oder gesellschaftlichen Gründen ausgeübt wird oder wenn Verluste nur durch Steuervorteile ausgeglichen werden sollen.

In Deutschland gibt es eine Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen, die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt ist. Diese Regelung besagt, dass Einkünfte einer gemeinnützigen Organisation, die diese für gemeinnützige Zwecke verwendet, von der Einkommensteuer befreit sind.

Um als gemeinnützige Organisation anerkannt zu werden, muss eine Organisation bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind in den §§ 51-68 der Abgabenordnung (AO) festgelegt und beinhalten unter anderem:
  • Die Organisation muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, der im Interesse der Allgemeinheit liegt, wie zum Beispiel die Förderung von Wissenschaft, Kunst, Kultur, Bildung, Umweltschutz oder mildtätige Zwecke.
  • Die Tätigkeiten der Organisation dürfen nicht darauf ausgerichtet sein, Gewinne zu erzielen.
  • Die Organisation muss ihre Mittel satzungsgemäß für den gemeinnützigen Zweck verwenden und darf keine unangemessenen Vergütungen an Vorstände oder Mitarbeiter zahlen.
  • Die Organisation muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel die Erstellung eines Jahresabschlusses und die Einhaltung bestimmter Transparenz- und Rechenschaftspflichten.
Wenn eine Organisation als gemeinnützig anerkannt ist, kann sie von verschiedenen Steuervorteilen profitieren, wie zum Beispiel:
  • Steuerbefreiung für die Einkünfte aus gemeinnützigen Tätigkeiten
  • Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  • Spenden an die Organisation können steuerlich abgesetzt werden
  • Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und der Erbschaftsteuer
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anerkennung als gemeinnützige Organisation in Deutschland an bestimmte Voraussetzungen und Pflichten geknüpft ist. Wenn eine Organisation diese nicht erfüllt, kann sie ihre steuerlichen Vorteile verlieren oder sogar ihre Anerkennung als gemeinnützig verlieren.